Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder. Die Bezeichnung TV-L E 15Ü steht für die Entgeltgruppe 15Ü, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die tiefgehendes Fachwissen sowie in der Regel einen Hochschulabschluss (Master, Diplom) und oft auch eine Promotion erfordern. Diese Entgeltgruppe […]